Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgende Maßnahme für den Krankheitsfall. Wenn ein Patient aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung zu äußern, tritt die Verfügung in Kraft. Hierin wird dokumentiert, welche Therapien zur Heilung gewünscht sind. Die Patientenverfügung kann aber auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden sollen. Die behandelnden Ärzte sind an die Verfügung gebunden und müssen diese befolgen. Grundsätzlich sollte das Dokument schriftlich verfasst und regelmäßig per Datum und Unterschrift aktualisiert werden. Teilen Sie Ihren Angehörigen den Ort der Aufbewahrung mit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie hierzu nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen von Rechtsanwälten und Notaren. Erste Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmj.de.

Organspende

Die Organspende ist für viele Menschen noch ein Tabuthema. Sie wird oft aus ethischen, religiösen oder moralischen Gründen abgelehnt, während andere sich selbstverständlich als Organspender zur Verfügung stellen. Die Entscheidung dafür oder dagegen ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Freunden darüber.

Grundsätzlich kann eine Organspende Patienten helfen, die aufgrund von lebensbedrohlichen Krankheiten unter einer extrem eingeschränkten Lebensqualität leiden. Ohne den Einsatz des Fremdorgans haben sie oft nur geringe Überlebenschancen. Jeder Organspender kann mit einem kostenlosen Ausweis darüber verfügen, ob und welche Organe er nach Feststellung seines Todes spenden möchte.

Weitere Informationen sowie einen Organspendeausweis zum Download finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.organspende-info.de.

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